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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratungs- und Umsetzungsleistungen von Paul Pfeiffer („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden über Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen im Bereich Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und Prozessdigitalisierung.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die Regelungen dieser AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Prozessautomatisierung, Analyse und Konzeption. Konkreter Umfang, Leistungsinhalt, Meilensteine und Ergebnisformate ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten individuellen Angebot bzw. Auftrag.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine sorgfältige Dienstleistung nach den Regeln der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Werkvertragliche Elemente gelten nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen qualifizierter Dritter (Unterauftragnehmer) zu bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder der Auftragnehmer eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner und erteilt notwendige Freigaben ohne schuldhafte Verzögerung.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des dadurch entstehenden Mehraufwands und auf angemessene Verschiebung vereinbarter Termine.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längerfristigen Projekten kann eine Abrechnung in Teilbeträgen (nach Meilenstein oder monatlich) vereinbart werden.

(3) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht pauschal vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Termine, Fristen, höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, längere Ausfälle von Internet- oder Energieversorgung, Streik) sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände befreien den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von seinen Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Kunde erhält an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Analysen, Prompts, Skripte, Konfigurationen) mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung für die eigenen internen Geschäftszwecke.

(2) Weitergehende Rechte, insbesondere Weiterübertragungen, Unterlizenzierungen oder Veröffentlichungen, bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung erworbenes Know-how (Ideen, Konzepte, Methoden, generische Bausteine) für andere Projekte zu verwenden. Vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse des Kunden sind hiervon ausgenommen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu nennen und Projektbeschreibungen in anonymisierter oder mit ausdrücklicher Zustimmung namentlicher Form für Marketingzwecke zu verwenden.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

(2) Bei werkvertraglich geschuldeten Leistungen hat der Kunde erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme bzw. Erhalt des Arbeitsergebnisses, in Textform anzuzeigen. Für verdeckte Mängel gilt die gesetzliche Regelung.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Ebenfalls unbeschränkt haftet er für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und der Bedeutung der Daten entsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und Systeme selbst verantwortlich.

(5) Für Ergebnisse, die durch die Nutzung generativer KI-Systeme erzeugt werden, kann der Auftragnehmer keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtefreiheit übernehmen; der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge über Einzelleistungen enden mit der vollständigen Erbringung der geschuldeten Leistung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Beratung, monatliche Betreuung) können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich abweichende Laufzeiten vereinbart wurden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: Aktualisiert bei Bereitstellung. Zurück zur Startseite