Digitalisierung und Ai für Behörden und Verwaltung.
autonom berät deutsche Kommunen, Landes- und Bundesbehörden bei Digitalisierung und Ai — und entwickelt eigene Lösungen für die Verwaltung. Wir bewerten jeden Anwendungsfall entlang DSGVO, IT-Grundschutz und EU-Ai-Act, bevorzugen für sensible Daten EU-gehostete oder on-premises Deployments und dokumentieren jede Verarbeitung so, dass sie durch Aufsichtsbehörden nachvollziehbar bleibt.
Von Paul Pfeiffer · autonom
Ai in der Verwaltung: souverän, dokumentiert, prüfbar.
Öffentliche Verwaltung operiert unter einem engeren Rahmen als Privatwirtschaft. Jede Ai-Anwendung ist nach EU-Ai-Act zu klassifizieren, jede Verarbeitung nach DSGVO zu dokumentieren, jede technische Entscheidung vor der zuständigen Landesdatenschutzbehörde und dem Rechnungshof zu verantworten.
Wir planen entsprechend: keine Schatten-IT, kein Cloud-Anbieter, der den Souveränitäts-Test nicht besteht, kein Black-Box-Modell, wo ein Verwaltungsakt vorbereitet wird. Stattdessen: EU-gehostete oder on-premises LLM-Endpunkte, deterministische Leitplanken, vollständige Audit-Trails und menschliche Freigabe an jeder rechtlich relevanten Stelle.
Wo Ai heute schon funktioniert.
- Interne Wissensdatenbanken für Sachbearbeitung (Gesetzestexte, Verordnungen, Vorentscheidungen).
- Ai-gestützte Vorprüfung von Anträgen und Formularen, menschliche Freigabe zwingend.
- Übersetzung und Leichte-Sprache-Umformulierung für mehrsprachige Kommunikation mit Einwohnerinnen und Einwohnern.
- Strukturierte Automatisierung wiederkehrender Verwaltungsakte mit deterministischen Regeln und LLM-Unterstützung nur für Ausnahmen.
- Sitzungsprotokolle und Briefing-Zusammenfassungen für Amtsleitung.
Wir beraten nicht nur — wir bauen für die Verwaltung.
Neben der Beratung entwickeln wir eigene Lösungen für die Digitalisierung der Verwaltung — im Verein genauso wie in Kommune und Behörde. Wo es passt, bringen wir diese Werkzeuge in Ihr Projekt ein, statt bei null anzufangen.
Zu unseren Projekten →Antworten für Beschaffung, IT und Fachabteilungen.
Dürfen Behörden Künstliche Intelligenz einsetzen?
Ja — mit klaren Rahmenbedingungen. Der EU-Ai-Act, DSGVO, IT-Grundschutz und die Verwaltungsverfahrensgesetze setzen den Rahmen. Öffentliche Stellen fallen häufig in Hochrisiko-Kategorien und müssen Transparenz, menschliche Aufsicht und Dokumentation nachweisen. Wir bewerten jede Anwendung entlang dieser Anforderungen.
Welche Ai-Systeme sind für Behörden praxistauglich?
Interne Wissensdatenbanken für Sachbearbeitung, Ai-gestützte Antragsprüfung mit menschlicher Freigabe, Übersetzungs- und Zusammenfassungshilfen für mehrsprachige Kommunikation, sowie strukturierte Automatisierung wiederkehrender Verwaltungsakte. Öffentlichkeitswirksame Anwendungen (Chatbots für Bürger) planen wir nur mit klarer Freigabe-Kette.
Wie ist der Datenschutz gesichert?
Wir empfehlen wo möglich EU-gehostete Anbieter oder on-premises Deployment für sensible Daten. Bei der Auswahl bewerten wir Datenresidenz, Zertifizierungen und Betriebsmodell projektspezifisch. Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO werden vor Projektbeginn geschlossen; DPIA-Vorlagen sind Teil der Übergabe.
Wie läuft die Beschaffung ab?
Für Beträge unterhalb der Schwellenwerte per direktem Auftrag, darüber über Rahmenverträge oder Vergabeverfahren. Wir unterstützen Ihre Beschaffungsstelle mit standardisierten Leistungsbeschreibungen und Aufwandsschätzungen — inklusive UVgO-konformer Dokumentation.
Wer setzt die Systeme am Ende operativ ein?
Ihre eigenen Fachverwaltungen und Ihre IT. Unser Ziel ist immer die Übergabe. Wir schulen die Anwender, dokumentieren den Betrieb und begleiten Sie auf Wunsch laufend bei Rückfragen — monatlich kündbar.
Arbeiten Sie auch für Kommunen und kleine Landkreise?
Ja. Für kleinere Verwaltungseinheiten bieten wir bewusst schlanke Formate: einen halbtägigen Vor-Ort-Termin plus schriftliche Bewertung, mit Empfehlungen, die zum Personalbestand einer Kommune passen.